Warum gibt es einen Förderverein
Der Förderverein des Montessori-Kinderhauses Kühlschruppe wurde mit dem Ziel gegründet, das Kinderhaus finanziell zu fördern und die Gemeinschaft der Kühlschruppe zu erweitern. Er wurde im Frühling 2021 gegründet.
Gefördert werden
- Weiterbildungen des pädagogischen Teams, um Allen die Möglichkeit zu geben, sich im Sinne des Kinderhauses bilden zu können,
- (Um-)Baumaßnahmen,
- Honorare für Referenten und Coachs, die sowohl für das pädagogische Team als auch für die Familien bereichernd sind oder
- Projekte und Besonderheiten für die Kinder und Familien der Kühlschruppe wie neues Spiel-, Lern- oder Bewegungsmaterial, Geräte für den Kinderhausgarten, Exkursionen und andere pädagogische, künstlerische, sportliche oder handwerkliche Projekte.
Wie arbeiten wir
Sämtliche Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden kommen ausnahmslos dem Montessori-Kinderhaus Kühlschruppe und dort vor allem den Kindern zu Gute.
Nach enger Absprache mit der Kinderhaus-Leitung und dem Montessori-Kinderhaus Kühlschruppe e. V., vertreten durch dessen Vorstand, entscheiden Vorstand und Mitgliederversammlung des Fördervereins an welcher Stelle die finanzielle Hilfe sinnvoll eingesetzt werden kann.
Alles, was bereits erreicht und erlebt werden konnte, wird transparent unter Aktuelles oder via Newsletter veröffentlicht.
Wie können Sie unterstützen
Mit einem
- Jahresbeitrag ab 25 Euro als Privatperson oder
- als Firmenmitglied,
- in Form von Firmenkooperation (Geld-, Sach- und Dienstleistung)
- aber auch mit einer freiwilligen Spende
an Förderverein Montessori-Kinderhaus Kühlschruppe e. V. | IBAN: DE21 7015 0000 1006 5043 83 | BIC: SSKMDEMMXXX
helfen Sie uns, das Kinderhaus zu fördern.
Was müssen Sie wissen
- Informieren Sie sie in unserer Fördervereinssatzung.
- Hier geht es zum Mitgliedsantrag.
- Laden Sie sich hier Informationsmaterial für Personen herunter, die Sie bzgl. einer Mitgliedschaft ansprechen möchten.
- Ihre Mitgliedschaft kann quartalsweise verändert oder beendet werden.
- Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung über Ihre Spende berechtigt.