Prävention
Die Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII vom 02.11.2015, Münchner Grundvereinbarung ist einer unserer Säulen der pädagogischen Arbeit im Kinderhaus.
Das Ziel für die Pädagog:innen ist es die Kinder in ihrer Autonomie zu stärken.
Unseren schutzbefohlenen Kindern werden ihre Rechte altersgemäß und vom ersten Tage an in der Kühlschruppe vermittelt. Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese wahrnehmen und im besten Falle einfordern.
Kinder müssen lernen und wissen, dass ihr Körper „nur“ ihnen gehört! Sie haben das Recht ihre eigenen Grenzen zu setzen, die es von allen zu wahren gilt. In unserem Alltag bekommen alle Kinder täglich die Möglichkeit (im Freispiel, in pädagogischen Angeboten / Projekten, Ausflüge, Gartenzeit) ihre Rechte zu vertiefen und die Rechte anderer nicht zu überschreiten. Selbstbestimmte, selbstwirksame und selbstbewußte Kinder sind die wichtigste Form von Prävention. Die Pädagog:innen sind sich ihrer großen Vorbildfunktion bewußt. Sie sind dazu angehalten ihr Verhalten selbst zu reflektieren und in Teammeetings werden Unsicherheiten an Hand des Leitfadens / des Verhaltenskodex aufgearbeitet.
Alle Pädagog:innen sind dazu bereit ihr Fachwissen stets durch spezifische Fortbildungen zu manifestieren und zu erneuern.
Zur Prävention gehört das stetige überprüfen, verbessern und weiterentwickeln unseres Schutzkonzeptes so des pädagogischen Konzeptes.
Eltern werden bereits vor Vertragsunterschreibung über unsere Konzepte als auch über die Trägerverpflichtung zum Bundeskinderschutzgesetzes informiert.
Die beinhaltet alle hier erläuterten Konzeptbausteine: Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz; Beschwerdemanagement, sexualpädagogisches Konzept, Teamkultur, Partizipation usw.