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Intervention
Bei Verdachtsmomenten bezüglich Grenzverletzungen, Übergriffen oder sexueller Gewalt ausgehend vom Erwachsenen (Personal, Praktikant:In, Eltern…) auf das schutzbefohlene Kind ist jeder aus dem pädagogischen Team verpflichtet augenblicklich zu handeln. Selbst Situationen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, müssen sofort bei der Kinderhausleitung bzw. einer Person des Vertrauens zur Sprache kommen (zur Unterstützung für das weitere Vorgehen) und dokumentiert werden. Wichtig ist bei Verdachtsmomenten, dass schnell aber mit einer geplanten Vorgehensweise reagiert wird: Den Teammitgliedern ist bewusst, dass sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder Gewalt oft nicht sofort und auch nicht eindeutig erkennbar sind. Die pädagogischen Mitarbeiter werden dazu angehalten die eigene Wahrnehmung ernst zu nehmen, Ruhe zu bewahren, besonnen zu reagieren, die eigenen Möglichkeiten zu eruieren, eigene Grenzen zu akzeptieren und auf keinen Fall Alleingänge zu unternehmen. Da der Ausgang einer auffälligen Situation, einer „komischen“ Beobachtung nicht vorhergesehen werden kann, ist die sofortige Dokumentation (mit Datum, Uhrzeit und Nennung der involvierten Personen) bei Verdachtsmomenten essenziell für den weiteren Verlauf. Die Pädagog:innen wissen, dass es sich hier um einen schleichenden Prozess handelt und TäterInnen sehr auf Geheimhaltung und Vertuschungsstrategien setzen. Um möglichst keiner Fehleinschätzung zu unterliegen werden baldmöglich externe Fachkräfte mit einbezogen.